Page 16 - Grundstücksmarktbericht 2019 für den Landkreis Augsburg
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     16    Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Augsburg
               1.5.2  Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
               Zur Ermittlung von Verkehrswerten bedarf es der Plausibilisierung durch Vergleichspreise. Da-
               her  können  Sachverständige  bei  berechtigtem  Interesse  eine  Auskunft  aus  der  Kaufpreis-
               sammlung nach § 11 BayGaV beantragen.
               1.5.3  Gutachtenerstellung
               Auf Antrag können berechtigte Personen den Gutachterausschuss mit der Erstellung eines
               Verkehrswertgutachtens beauftragen (§ 193 Abs. 1 BauGB sowie § 14 BayGaV). Das Antrags-
               formular  sowie  das  Merkblatt  können  auf  der  Homepage  des  Gutachterausschusses
               (https://www.landkreis-augsburg.de/service-amt/bauen/bauen-technisch/geschaeftsstelle-
               gutachterausschuss) abgerufen werden.
               1.5.4  Gebühren
               Auskünfte aus der Bodenrichtwertliste, der Kaufpreissammlung oder über wertrelevante Daten
               sind kostenpflichtige Amtshandlungen gemäß Kostengesetz (KG) in Verbindung mit der Ver-
               ordnung über den  Erlass  des Kostengesetzes  (Kostenverzeichnis).                                         .
               Folgende Gebühren werden berechnet (Stand 11/2019):
               Bodenrichtwerte
                    Einzelauskunft (schriftlich)                                       25,- Euro je Wert
                    Einzelauskunft (online www.boris-bayern.de)                        25,- Euro je Wert
                    Gesamte Karte (gedruckt)                                           280,- Euro
                    Gesamte Karte (digital als PDF)                                    250,- Euro
                    Gesamte Karte (online www.boris-bayern.de)                         210,- Euro
               Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
                    Einzelauskunft (schriftlich), ersten vier Werte                    25,- Euro je Wert
                    Einzelauskunft (schriftlich), je weiterer übermittelter Wert       20,- Euro je Wert
                    Verschwiegenheitsverpflichtung                                     50,- Euro
                    für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung                            (einmalig)





