Page 16 - Grundstücksmarktbericht 2019 für den Landkreis Augsburg
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16 Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Augsburg
1.5.2 Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
Zur Ermittlung von Verkehrswerten bedarf es der Plausibilisierung durch Vergleichspreise. Da-
her können Sachverständige bei berechtigtem Interesse eine Auskunft aus der Kaufpreis-
sammlung nach § 11 BayGaV beantragen.
1.5.3 Gutachtenerstellung
Auf Antrag können berechtigte Personen den Gutachterausschuss mit der Erstellung eines
Verkehrswertgutachtens beauftragen (§ 193 Abs. 1 BauGB sowie § 14 BayGaV). Das Antrags-
formular sowie das Merkblatt können auf der Homepage des Gutachterausschusses
(https://www.landkreis-augsburg.de/service-amt/bauen/bauen-technisch/geschaeftsstelle-
gutachterausschuss) abgerufen werden.
1.5.4 Gebühren
Auskünfte aus der Bodenrichtwertliste, der Kaufpreissammlung oder über wertrelevante Daten
sind kostenpflichtige Amtshandlungen gemäß Kostengesetz (KG) in Verbindung mit der Ver-
ordnung über den Erlass des Kostengesetzes (Kostenverzeichnis). .
Folgende Gebühren werden berechnet (Stand 11/2019):
Bodenrichtwerte
Einzelauskunft (schriftlich) 25,- Euro je Wert
Einzelauskunft (online www.boris-bayern.de) 25,- Euro je Wert
Gesamte Karte (gedruckt) 280,- Euro
Gesamte Karte (digital als PDF) 250,- Euro
Gesamte Karte (online www.boris-bayern.de) 210,- Euro
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
Einzelauskunft (schriftlich), ersten vier Werte 25,- Euro je Wert
Einzelauskunft (schriftlich), je weiterer übermittelter Wert 20,- Euro je Wert
Verschwiegenheitsverpflichtung 50,- Euro
für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung (einmalig)