Page 15 - Grundstücksmarktbericht 2019 für den Landkreis Augsburg
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Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Augsburg 15
1.5 Produkte und Dienstleistungen
1.5.1 Bodenrichtwerte
Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für
eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone),
die nach Ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weit-
gehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vor-
liegen. Dieser wird zum 31.12. der geraden Kalenderjahre ermittelt. Er ist bezogen auf den
Quadratmeter Grundstücksfläche. Der Bodenrichtwert ist ein Ausgangswert zur fachkundigen
Ableitung des Bodenwertes des Bewertungsgrundstücks. Individuelle Grundstücksmerkmale
(u. a. Erschließungszustand, beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand, Art und Maß der bau-
lichen Nutzung, etc.) sind durch Zu- und Abschläge vom Bodenrichtwert zu berücksichtigen.
Die Bodenrichtwerte sind in digitalen und analogen Bodenrichtwertkarten auf Grundlage der
Geobasisdaten dargestellt (inkl. Darstellung der Flurstücke und Hausnummern). Die Boden-
richtwertkarten können beim Gutachterausschuss eingesehen bzw. in analoger oder digitaler
Form erworben werden. Zusätzlich steht seit dem Stichtag 31.12.2018 eine kostenpflichtige
digitale Einzel-oder Dauerauskunft mittels www.boris-bayern.de zur Verfügung. Hierbei ist
zusätzlich eine Suche nach Adressen bzw. Flurstücken möglich. Die Geschäftsstelle des Gut-
achterausschusses erteilt auf Wunsch weiterhin schriftliche Auskünfte über die Bodenricht-
werte. Diese Auskünfte sind grundsätzlich gebührenpflichtig.
Abbildung 2: Beispiel Bodenrichtwertkarte (links PDF-Karte, rechts www.boris-bayern.de)