Page 10 - Grundstücksmarktbericht 2019 für den Landkreis Augsburg
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10    Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Augsburg



               1.2   Arbeitsweise und Kaufpreissammlung


               Sämtliche Arbeiten des Gutachterausschusses basieren auf der Kaufpreissammlung. Zur Füh-

               rung und Auswertung bedient sich der Gutachterausschuss seiner Geschäftsstelle.


               In Bayern ist diese beim zuständigen Landratsamt oder bei den kreisfreien Städten angesie-

               delt. Zu den Kauffällen werden insbesondere die Vertragsdaten und im erforderlichen Umfang

               die preis- und wertbestimmenden Merkmale erfasst. Dies ist unabdingbare Voraussetzung für
               die Erzeugung allgemeiner Markttransparenz und dient im erheblichen Umfang auch den Aus-
               wertungen. Da dem Gutachterausschuss nach § 195 BauGB alle Transaktionsurkunden zuge-

               sendet werden müssen, steht damit ein tatsächliches Abbild des Grundstücksmarktes zur
               Verfügung. Die Informationen aus dem Kaufvertrag werden durch Bauleitpläne, Angaben aus

               dem  Liegenschaftskataster,  Mitteilungen  der  Gemeinden  über  die  Erhebung  von  Erschlie-
               ßungsbeiträgen und Fragebögen an die Eigentümer ergänzt. Dabei sind Aufwand und Nutzen

               der Kaufpreissammlung in Einklang zu bringen. Nicht alle Kauffälle können für konkrete Wer-
               termittlungen verwendet werden. Es findet z.B. eine Prüfung auf ungewöhnliche oder persön-

               liche Verhältnisse statt. Ziel ist die Bereitstellung von Daten aus dem gewöhnlichen Geschäfts-
               verkehr, um eine neutrale und objektive Darstellung des Grundstücksmarktes zu erreichen.



               Aufgrund der hohen Qualität der Daten wird die Kaufpreissammlung auch für statistische Zwe-
               cke insbesondere durch die Finanzverwaltung, die statistischen Landesämter und das statis-

               tische Bundesamt genutzt. Diese zusätzliche Nutzung macht die Kaufpreissammlung sehr
               wirtschaftlich und ermöglicht bei automatisierter Führung auch die schnelle und zuverlässige

               Abgabe der Daten für Grundstückswechselstatistiken über sonstige unbebaute oder bebaute
               Grundstücksarten.



               Die über die Basisdatenerfassung hinausgehende, vertiefte Auswertung der Kaufverträge für
               Zwecke  der  Grundstückswertermittlung  ist  sehr  arbeitsaufwändig  und  kann  nicht  analog

               durchgeführt werden. Deswegen ist eine (teil)automatisierte Kaufpreissammlung für die Arbeit

               der Gutachterausschüsse unabdingbar. Die folgende  Abbildung 1 verdeutlicht schematisch
               die einzelnen Datenquellen, aus denen die Kaufpreissammlung gefüllt wird.
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