Page 9 - Grundstücksmarktbericht 2019 für den Landkreis Augsburg
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Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Augsburg 9
1 Der Gutachterausschuss
Das folgende Kapitel stellt den Gutachterausschuss, seine Arbeitsweise und Produkte vor.
1.1 Rechtsgrundlagen und Aufgaben des Gutachterausschusses
Die Einrichtung „Gutachterausschuss für Grundstückswerte“ wurde in Deutschland 1960 mit
dem Bundesbaugesetz geschaffen, um mit einem unabhängigen Gremium von Immobilien-
sachverständigen für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Hierzu erhalten die
Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse von den beurkundenden Stellen (z.B. Notare)
Abschriften aller in ihrem Zuständigkeitsbereich abgeschlossenen Kaufverträge übersandt.
Die wertrelevanten Daten aus den Kaufverträgen werden von den Gutachterausschüssen in
zusammengefasster Form in der Kaufpreissammlung geführt. Die Daten werden unter mathe-
matisch-statistischen Gesichtspunkten bei Wahrung des Datenschutzes analysiert und in ag-
gregierter Form veröffentlicht. Sie sind u.a. Grundlage von Verkehrswertgutachten oder Belei-
hungswertgutachten. Der Gutachterausschuss erstellt selbst Verkehrswertgutachten von be-
bauten und unbebauten Grundstücken.
Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB. Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in
den §§ 193 ff. BauGB geregelt. Die Gutachterausschüsse sind gemäß Ermächtigungsverord-
nung nach § 199 BauGB in den Bundesländern eingerichtete Ausschüsse, die z.B. in Bayern
bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelt sind. In Bayern werden die Bildung
und Aufgaben der örtlichen Gutachterausschüsse durch die bayerische Gutachterausschuss-
verordnung (BayGaV) geregelt.
Die Aufgaben umfassen u.a.:
1. Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung und die Erteilung von Auskünften
daraus
2. Erstellung von Verkehrswertgutachten und Gutachten über die Höhe von Entschädi-
gungen im Zusammenhang mit Rechtsverlusten u.a. auch die von Enteignungen
3. Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten und die Erteilung von Auskünf-
ten über diese
4. Ermittlung von sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten. Benötigt werden Ka-
pitalisierungszinssätze (Liegenschaftszinssätze), Sachwertfaktoren, Vergleichsfakto-
ren (Gebäudefaktor bzw. Ertragsfaktor) und Umrechnungskoeffizienten je nach Wert-
einfluss