Page 18 - Grundstücksmarktbericht 2019 für den Landkreis Augsburg
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18 Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Augsburg
Gutachten
Der Gutachterausschuss erhebt für die Erstellung von Gutachten Gebühren und Auslagen (Be-
nutzungsgebühren), welche auf der BayGaV basieren. Schuldner der Benutzungsgebühren ist
der Antragsteller oder derjenige, der die Benutzungsgebühren dem Gutachterausschuss ge-
genüber schriftlich übernimmt. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner. Maßgeblich
für die Ermittlung des Werts ist das bzw. sind die für die Ermittlung des Verkehrswerts heran-
gezogenen Wertermittlungsverfahren. Die Gebühr ist im Regelfall wertabhängig und beträgt:
Marktangepasster vorläufiger Wert ohne boG Gebühr
1. bei einem ermittelten Wert bis 200.000 € 1.650 €
2. bei einem ermittelten Wert bis 300.000 € 1.700 €
3. bei einem ermittelten Wert bis 400.000 € 1.800 €
4. bei einem ermittelten Wert bis 500.000 € 1.900 €
5. bei einem ermittelten Wert bis 1.000.000 € 1.000 € + (0,002 * Wert)
6. bei einem ermittelten Wert bis 10.000.000 € 2.000 € + (0,001 * Wert)
7. bei einem ermittelten Wert über 10.000.000 € 5.000 € + (0,007 * Wert)
Tabelle 3: Gutachtengebühren nach marktangepasstem vorläufigen Wert
Des Weiteren kann die Gebühr um bis zu 50% erhöht bzw. verringert werden, sofern die Ermitt-
lung besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale einen erheblichen zusätzlichen
oder geringeren Aufwand als üblich verursacht.
Zusätzlich werden die Gebühren für jeden herangezogenen Vergleichswert aus der Kaufpreis-
sammlung, Bodenrichtwert und weitere wertermittlungsrelevanten Daten berücksichtigt. Fer-
ner werden weitere Entgelte für Telekommunikationsleistungen oder Zustellungsaufträge er-
hoben. Reisekosten sowie die Fertigung notwendiger Bewertungsunterlagen können weitere
Kosten verursachen. Die Rücknahme eines Antrags an den Gutachterausschuss kann weitere
Gebühren verursachen.
Detaillierte Informationen können dem § 15 BayGaV entnommen werden.