Page 18 - Grundstücksmarktbericht 2019 für den Landkreis Augsburg
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18    Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Augsburg



               Gutachten


               Der Gutachterausschuss erhebt für die Erstellung von Gutachten Gebühren und Auslagen (Be-
               nutzungsgebühren), welche auf der BayGaV basieren. Schuldner der Benutzungsgebühren ist

               der Antragsteller oder derjenige, der die Benutzungsgebühren dem Gutachterausschuss ge-
               genüber schriftlich übernimmt. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner. Maßgeblich

               für die Ermittlung des Werts ist das bzw. sind die für die Ermittlung des Verkehrswerts heran-
               gezogenen Wertermittlungsverfahren. Die Gebühr ist im Regelfall wertabhängig und beträgt:



                     Marktangepasster vorläufiger Wert ohne boG                                 Gebühr
                1.  bei einem ermittelten Wert bis        200.000 €                             1.650 €
                2.  bei einem ermittelten Wert bis        300.000 €                             1.700 €

                3.  bei einem ermittelten Wert bis        400.000 €                             1.800 €
                4.  bei einem ermittelten Wert bis        500.000 €                             1.900 €

                5.  bei einem ermittelten Wert bis      1.000.000 €             1.000 € + (0,002 * Wert)
                6.  bei einem ermittelten Wert bis     10.000.000 €             2.000 € + (0,001 * Wert)

                7.  bei einem ermittelten Wert über    10.000.000 €             5.000 € + (0,007 * Wert)

                            Tabelle 3: Gutachtengebühren nach marktangepasstem vorläufigen Wert

               Des Weiteren kann die Gebühr um bis zu 50% erhöht bzw. verringert werden, sofern die Ermitt-

               lung  besonderer  objektspezifischer  Grundstücksmerkmale  einen  erheblichen  zusätzlichen
               oder geringeren Aufwand als üblich verursacht.


               Zusätzlich werden die Gebühren für jeden herangezogenen Vergleichswert aus der Kaufpreis-
               sammlung, Bodenrichtwert und weitere wertermittlungsrelevanten Daten berücksichtigt. Fer-

               ner werden weitere Entgelte für Telekommunikationsleistungen oder Zustellungsaufträge er-
               hoben. Reisekosten sowie die Fertigung notwendiger Bewertungsunterlagen können weitere

               Kosten verursachen. Die Rücknahme eines Antrags an den Gutachterausschuss kann weitere
               Gebühren verursachen.


               Detaillierte Informationen können dem § 15 BayGaV entnommen werden.
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