Page 22 - Grundstücksmarktbericht 2019 für den Landkreis Augsburg
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22 Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Augsburg
2.6 Steuerliche Rahmenbedingungen
Zur allgemeinen Informationen werden die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grund-
steuer aufgeführt.
Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine Steuer, welche nach dem Gewerbesteuerge-
setzt (GewStG) auf den Ertrag eines Gewerbebetriebs erhoben wird. Weitere Informationen
können dem GewStG entnommen werden.
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung.
Für die Gemeinden im Landkreis ist diese eine verlässliche Einnahmequelle. Anders als die
Gewerbesteuer unterliegt sie nicht konjunkturellen Schwankungen. Das Besteuerungsverfah-
ren der Grundsteuer vollzieht sich in drei aufeinander aufbauenden Stufen:
Mit der ersten Stufe wird der Einheitswert durch die Finanzverwaltung für die wirtschaftli-
che Einheit des Grundbesitzes, des Steuergegenstandes, festgestellt (§ 19 BewG).
Mit der zweiten Stufe wird ebenfalls durch die Finanzverwaltung der Steuermessbetrag
durch Anwendung der Steuermesszahl auf den Einheitswert oder seinen steuerpflichtigen
Teil ermittelt (§ 13 GrStG).
Die eigentliche Grundsteuerfestsetzung erfolgt durch die Gemeinden mit der dritten Stufe.
Hierbei wird durch Anwendung des von der Gemeinde bestimmten Hebesatzes auf den
Grundsteuermessbetrag die Grundsteuer festgesetzt (§ 25 GrStG). Da das Bundesverfas-
sungsgericht in seinem Urteil vom 10. April 2018 festgestellt hat, dass die Regelungen des
Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen mit dem allgemeinen
Gleichheitsgrundsatz unvereinbar sind, muss die Grundsteuererhebung derzeit reformiert
werden.
In den folgenden Abbildungen werden für alle Steuerarten der Bezug zum gesamten Bundes-
gebiet hergestellt und die gültigen Hebesätze im Landkreis visualisiert (Daten und Karten nach
Destatis 2018a und Destatis 2018b).