Page 109 - Grundstücksmarktbericht 2019 für den Landkreis Augsburg
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Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Augsburg 109
Diese Faktoren sollen damit Vergleichspreise für die Wertermittlung ergänzen, was insbeson-
dere für Regionen mit geringen oder keinen Kauffallzahlen von Wichtigkeit ist. § 15 Im-
moWertV beschreibt, dass „neben oder anstelle von Vergleichspreisen zur Ermittlung des Ver-
gleichswerts geeignete Vergleichsfaktoren herangezogen werden. Der Vergleichspreis ergibt
sich dann durch Vervielfachung des jährlichen Ertrags oder der sonstigen Bezugseinheit des zu
bewertenden Grundstücks mit dem Vergleichsfaktor.“ Unter Berücksichtigung der beeinflussen-
den Merkmale wird der passende Vergleichsfaktor ermittelt. Bei einer wesentlichen Merkmals-
abweichung erfolgt eine individuelle und sachverständige Anpassung. Dies führt zum vorläu-
figen und marktangepassten Vergleichsfaktor. Unter Abwägung anderer Verfahrensergeb-
nisse kann dieser Wert als Vergleichswert bei der Verkehrswertermittlung verwendet werden.
Als Berechnungsformel gilt:
VgW = (VFangepasst x BE) ± boG
Erläuterungen:
VgW = Vergleichswert
VFangepasst = Vergleichsfaktor (z.B. Ertragsfaktor, Gebäudefaktor), angepasst
an Einflussgrößen
BE = Bezugseinheit (z.B. Monate, m², m³)
boG = besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale
Die Anwendung eines VF führt nur dann zum Vergleichswert, sofern „die Grundstücksmerkmale
der ihnen zugrunde gelegten Grundstücke hinreichend mit denen des zu bewertenden Grund-
stücks übereinstimmen“ (§ 15 (2) ImmoWertV). Dies erfolgt durch die Anwendung der PDF-
Berechnungstools und der sachverständigen Würdigung des geschätzten Vergleichsfaktors.