Page 109 - Grundstücksmarktbericht 2019 für den Landkreis Augsburg
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Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Augsburg     109



               Diese Faktoren sollen damit Vergleichspreise für die Wertermittlung ergänzen, was insbeson-
               dere  für  Regionen  mit  geringen  oder  keinen  Kauffallzahlen  von  Wichtigkeit  ist.  §  15  Im-

               moWertV beschreibt, dass „neben oder anstelle von Vergleichspreisen zur Ermittlung des Ver-
               gleichswerts  geeignete  Vergleichsfaktoren  herangezogen  werden.  Der  Vergleichspreis  ergibt

               sich dann durch Vervielfachung des jährlichen Ertrags oder der sonstigen Bezugseinheit des zu
               bewertenden Grundstücks mit dem Vergleichsfaktor.“ Unter Berücksichtigung der beeinflussen-

               den Merkmale wird der passende Vergleichsfaktor ermittelt. Bei einer wesentlichen Merkmals-
               abweichung erfolgt eine individuelle und sachverständige Anpassung. Dies führt zum vorläu-

               figen  und  marktangepassten  Vergleichsfaktor.  Unter  Abwägung  anderer  Verfahrensergeb-
               nisse kann dieser Wert als Vergleichswert bei der Verkehrswertermittlung verwendet werden.

               Als Berechnungsformel gilt:


                                               VgW = (VFangepasst x BE) ± boG


               Erläuterungen:


               VgW                  = Vergleichswert


               VFangepasst          = Vergleichsfaktor (z.B. Ertragsfaktor, Gebäudefaktor), angepasst
                                       an Einflussgrößen


               BE                   = Bezugseinheit (z.B. Monate, m², m³)


               boG                  = besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale


               Die Anwendung eines VF führt nur dann zum Vergleichswert, sofern „die Grundstücksmerkmale
               der ihnen zugrunde gelegten Grundstücke hinreichend mit denen des zu bewertenden Grund-

               stücks übereinstimmen“ (§ 15 (2) ImmoWertV). Dies erfolgt durch die Anwendung der PDF-
               Berechnungstools und der sachverständigen Würdigung des geschätzten Vergleichsfaktors.
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