Page 41 - Grundstücksmarktbericht 2019 für den Landkreis Augsburg
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Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Augsburg 41
3.3.4.2 Index für Wohnbaugrundstücke (WI)
Voraberläuterungen und Modellbeschreibung
Nach § 11 ImmoWertV bilden Indexreihen die Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt
eines Erhebungszeitraums ab. Sie dienen zur Umrechnung von Grundstückswerten und sons-
tigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten auf den Wertermittlungsstichtag. Indexreihen
sind laut § 11 ImmoWertV aus dem mittleren Verhältnis der Preise eines Jahres zu den Preisen
eines Basisjahres abzuleiten. Dabei wird der Basispreis mit der Indexzahl 100 festgesetzt. Aus
dem Verhältnis geeigneter und normierter Kaufpreise eines Jahres im Durchschnitt (KPJahr)
zum Basiswert ergibt sich der Indexwert. Dies kann in folgender Berechnungsformel darge-
stellt werden:
IndexJahr = KPJahr / KPBasis-Jahr x 100
Erläuterungen:
IndexJahr Indexwert für das betrachtete Jahr
KPJahr normierter Kaufpreis (arthm. Mittel / Median) für das jeweilige Jahr, aus Kaufpreis ± boG
KPBasis-Jahr normierter Kaufpreis (arthm. Mittel / Median) für das Basis Jahr, aus Kaufpreis ± boG
boG besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale
Ferner werden aus Gründen der Übersichtlichkeit insbesondere Übersichtswerte auf ganze
Stellen gerundet. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass z.B. die Summe von prozentu-
alen Angaben nicht exakt 100% ergibt. Diese Abweichungen sind geringfügig.
Die Stichprobe für die Indexreihe lässt sich wie folgt beschreiben:
Unbebaute Grundstücke individueller Wohnbau (W, WI)
Anzahl der
auswertbaren Fälle 1.050
Betrachtete Geschäftsjahre 2010 - 2018
Nur Kauffälle
Verkäufer und Erwerber sind natürliche Personen
Nur Vergleichsfälle (Definition GRK)
Stichprobenbegrenzung
Keine ungewöhnlichen oder persönlichen
Verhältnisse
Teilmarkt: W, WI
Tabelle 7: Stichprobenbeschreibung Index Wohnbau