Page 41 - Grundstücksmarktbericht 2019 für den Landkreis Augsburg
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Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Augsburg     41



               3.3.4.2  Index für Wohnbaugrundstücke (WI)


               Voraberläuterungen und Modellbeschreibung


               Nach § 11 ImmoWertV bilden Indexreihen die Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt
               eines Erhebungszeitraums ab. Sie dienen zur Umrechnung von Grundstückswerten und sons-

               tigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten auf den Wertermittlungsstichtag. Indexreihen
               sind laut § 11 ImmoWertV aus dem mittleren Verhältnis der Preise eines Jahres zu den Preisen

               eines Basisjahres abzuleiten. Dabei wird der Basispreis mit der Indexzahl 100 festgesetzt. Aus
               dem Verhältnis geeigneter und normierter Kaufpreise eines Jahres im Durchschnitt (KPJahr)

               zum Basiswert ergibt sich der Indexwert. Dies kann in folgender Berechnungsformel darge-
               stellt werden:


                                             IndexJahr = KPJahr / KPBasis-Jahr x 100


               Erläuterungen:


                IndexJahr   Indexwert für das betrachtete Jahr
                KPJahr      normierter Kaufpreis (arthm. Mittel / Median) für das jeweilige Jahr, aus Kaufpreis ± boG

                KPBasis-Jahr   normierter Kaufpreis (arthm. Mittel / Median) für das Basis Jahr, aus Kaufpreis ± boG
                boG         besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale


               Ferner  werden  aus  Gründen  der Übersichtlichkeit  insbesondere Übersichtswerte auf ganze
               Stellen gerundet. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass z.B. die Summe von prozentu-

               alen Angaben nicht exakt 100% ergibt. Diese Abweichungen sind geringfügig.


               Die Stichprobe für die Indexreihe lässt sich wie folgt beschreiben:


                                                Unbebaute Grundstücke individueller Wohnbau (W, WI)
                Anzahl der
                auswertbaren Fälle              1.050


                Betrachtete Geschäftsjahre      2010 - 2018


                                                   Nur Kauffälle
                                                   Verkäufer und Erwerber sind natürliche Personen
                                                   Nur Vergleichsfälle (Definition GRK)
                Stichprobenbegrenzung
                                                   Keine ungewöhnlichen oder persönlichen
                                                    Verhältnisse
                                                   Teilmarkt: W, WI

                                     Tabelle 7: Stichprobenbeschreibung Index Wohnbau
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